AGB

§1 Gültigkeit der Bedingungen Unsere Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden mit Vertragsabschluss oder spätestens mit der Entgegennahme unserer Produkte oder Dienstleistungen als verbindlich akzeptiert. Jegliche abweichenden Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Etwaige Gegenbestätigungen des Kunden unter Bezugnahme auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

§2 Angebote Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Hausanschluss des Kunden mit einem geeigneten Zählerschrank gemäß den technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers ausgestattet ist. Insbesondere bei älteren Hausanschlüssen kann ein Austausch des Zählerschranks erforderlich sein, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

Der Anschluss unserer Anlage kann den Austausch des Stromzählers auf Verlangen des Netzbetreibers erforderlich machen. Die hierfür anfallenden Arbeiten und Kosten sind nicht in unserem Angebot enthalten und werden vom Netzbetreiber gesondert in Rechnung gestellt.

§3 Vertragsabschluss Angebote in Prospekten, Anzeigen oder ähnlichen Medien sind unverbindlich und können insbesondere hinsichtlich der Preisangaben Änderungen unterliegen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen entsprechen dem technischen Stand zu diesem Zeitpunkt. Änderungen in der Konstruktion, die den Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Kundenanfragen und -aufträge müssen schriftlich auf dem von uns bereitgestellten Formular erfolgen. Wir behalten uns vor, Kundenanfragen auch in anderer schriftlicher Form zu akzeptieren.

§4 Vertragsanpassungen und Rücktritt Falls die Realisierbarkeit des Projekts aufgrund einer Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers nicht wie geplant umsetzbar ist, informieren wir den Kunden darüber. Zusätzliche Kosten für den Netzausbau gehen zu Lasten des Kunden. Wir unterstützen den Kunden bei der Bewertung der Kosten und des Aufwands. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die entstehenden Kosten unzumutbar sind. In solchen Fällen behalten wir 10% der Anzahlung ein, jedoch maximal 1.500 €.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nach Auftragserteilung und nach erfolgter Bonitätsprüfung ist eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrags fällig. Weitere 30% sind vor Beginn der Montage und die restlichen 50% nach Inbetriebnahme der Anlage zu zahlen. Die Rechnung für die gelieferte und montierte Photovoltaikanlage wird dem Kunden nach Abnahme zugestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sollte sich während einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten die Preisgrundlage ändern (z.B. durch Rohstoffverteuerung oder Tarifänderungen), behalten wir uns das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen.

§6 Lieferung und Lieferzeiten Die Lieferung unserer Waren gemäß dem Projektplan erfolgt durch einen externen Dienstleister bis zur Bordsteinkante des Kunden. Das Versandrisiko tragen wir, sofern der Kunde Verbraucher ist. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Versanddienstleister Zugang zum Lieferort hat. Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden die Kosten für erfolglose Lieferanfahrten aufgrund von Verschulden des Kunden in Rechnung zu stellen.

Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Unsere Lieferungen und Leistungen beschränken sich auf Deutschland. Die Photovoltaikanlage wird zum vereinbarten Liefertermin geliefert und beim Kunden installiert. Falls wir in Verzug geraten, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Nachfrist beträgt 2 Wochen ab schriftlicher Mitteilung an uns. Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir nur verlangen, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Lieferfrist verlängert sich gegebenenfalls um den Zeitraum, in dem der Kunde erforderliche Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt.

Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die unsere Leistungen wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen (z.B. Streiks, extreme Wetterbedingungen wie Schnee und deren Auswirkungen, behördliche Anordnungen usw.), entbinden uns von der Einhaltung verbindlicher Fristen und Terminen. In solchen Fällen können wir die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verschieben.

§7 Voraussetzungen und Beschränkungen für Photovoltaikanlagen-Installationen Wir können nicht in jedem Fall prüfen, ob die Installation und der Betrieb der Photovoltaikanlage den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Bau- und Denkmalschutzbestimmungen oder versteckten bauseitigen Einschränkungen aufgrund der Gebäude- oder Dachstatik oder vorhandener Materialien (z.B. Asbest), entsprechen. Die Klärung solcher Einschränkungen obliegt dem Kunden.

Falls bei einem Vor-Ort-Termin Hinweise auf Einschränkungen auftreten, informieren wir den Kunden unverzüglich und behalten uns das Recht vor, das Angebot zurückzuziehen.

§8 Montage Sollte bei Beginn der Montage festgestellt werden, dass die Arbeitssicherheit aufgrund von Kundenverschulden nicht gewährleistet ist, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden pro verlorenem Arbeitstag 1.000 € in Rechnung zu stellen.

Für nicht freigeräumte Räume, die im Voraus besprochen wurden, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden einen Betrag von 85 € pro Stunde pro Person für das nachträgliche Freiräumen und die Schaffung akzeptabler Arbeitsbedingungen in Rechnung zu stellen.

§9 Kundenpflichten Während des Anschlusses und bei Arbeiten an elektrischen Anlagen kann es zu Stromabschaltungen kommen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass alle elektrischen Geräte abgeschaltet sind, um Schäden zu vermeiden. Der Kunde muss auch sicherstellen, dass eine Abschaltung während der Regelarbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr möglich ist. Abschaltungen außerhalb dieser Zeiten werden gesondert mit einem Stundensatz von 85 € pro Stunde pro Person berechnet.

§10 Gewährleistung und Haftung Unsere Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf das Recht zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Wenn diese Maßnahmen fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, jedoch erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch. Bei unsachgemäßem Gebrauch oder Fehlbedienung der Ware trägt der Kunde die Kosten für Nachbesserung oder Reparatur. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Zusätzlich können Garantieansprüche gegen den Hersteller des Produkts bestehen, sofern dieser Garantien gewährt. Die genauen Bedingungen der Herstellergarantie können je nach Lieferland von den nationalen Garantiebestimmungen abweichen.

§11 Eigentumsvorbehalt Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder zu verkaufen, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen noch in anderer Weise darüber zu verfügen. Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, wenn der Gegenstand von Dritten gepfändet oder in Anspruch genommen wird. Er ist verpflichtet, alle Kosten für die Beseitigung von Pfändungen und Einbehalten sowie für die Rückführung des Gegenstands zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten verschuldet hat. Der Käufer muss den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß behandeln und für angemessene Reinigung sorgen.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus Verträgen und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen, bei denen der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird das Gericht, das für unseren Sitz zuständig ist, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Liefervertrags unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für alle Lieferungen, auch grenzüberschreitende, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§13 Annahmeverweigerung durch den Kunden Wenn der Kunde die Annahme verweigert und vom Kaufvertrag zurücktritt, trägt er die anfallenden Abwicklungskosten. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.